
Registrierkassen Sicherheitsverordnung (RKSV)
Wir helfen zur Konformität mit der neuen Verordnung
Kunde: Interessenten, Deutschland Start: März, 2017 | Status: in Arbeit
Sollten Sie noch nicht in Besitz einer GoBD zertifizierten Kasse sein dann müssen Sie seit 1.1.2017 dennoch eine Reihe von neuen Vorschriften einhalten. Zum Beispiel können folgende Vorschriften geprüft, beanstandet und ggf. geahndet werden:
- Sämtliche Änderungen an der Kasse seit Inbetriebnahme müssen protokolliert werden
- Vom Gesetzgeber geforderte Daten müssen von der Kasse ausgelesen werden können. Diese Daten sind umfangreich und sehr detailliert
- Diese Daten müssen bis zu 10 Jahre lang archiviert werden
- uvm.
Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist der Kauf einer GoBD zertifizierten Kasse wohl unumgänglich. Hierzu gibt es umfangreiche Verfahrensbeschreibungen des BMF.
Sie können sich hierzu direkt vom geeigneten Kassenhersteller oder via Websuche
("FESTLEGUNGEN DES BMF ZU DETAILFRAGEN DER REGISTRIERKASSENSICHERHEITSVERORDNUNG (RKSV)")
selbst einen Eindruck verschaffen.
brandiware unterstützt Sie gerne bei der effizienten Umsetzung der notwendigen Schritte zu einer Konformität mit den neuen Regelungen.
Dazu setzen wir zusammen mit Ihnen alle Mindestanforderungen um und bereiten Sie auf die volle Konformität mit der RKSV vor.
Je nach Ihrer individuellen Situation übernehmen wir die Anpassungen(Programmierung) an der Kasse und integrieren die neuen Datenanforderungen in Ihr bestehendes IT-System.
Falls nötig oder gewünscht übernehmen wir auch
die Anpassungen am nachgelagerten Buchhaltungs,- und Fakturierungssystem (ERP).
Wir unterstützen Sie mit allen gängigen Kassentypen und Informationssystemen.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir finden die effizienteste Lösung für Sie.
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- Geschrieben von brandiware
- Kategorie: Effektive Technologie
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